Packaging
Den wahren Charakter eines Weines und ob er einem letztendlich schmeckt, erfährt man nach dem Öffnen und Einschenken. Wenn man ihn sieht, riecht und schmeckt. Jedoch kann man bereits anhand der Flasche und des Etiketts einige Informationen über den Inhalt entnehmen. Das Weinetikett muss alle Angaben enthalten, die den Wein möglichst eindeutig kennzeichnen. Dazu bestehen weingesetzliche Vorschriften über die folgenden Angaben:
- Erzeuger – Der Erzeuger ist derjenige, der den Wein produziert, d.h. der die Trauben selbst angebaut, gekeltert, vergoren und ausgebaut, wie auch abgefüllt hat.
- Abfüller – Abfüller muss nicht zwingend auch Erzeuger sein. Sind der Erzeuger und der Abfüller des Weines identisch, handelt es sich um eine Erzeugerabfüllung.
- Anbauland – Herkunftsland des Weines
- Anbaugebiet – Eine nähere regionale Eingrenzung zur Herkunft des Weines. In Deutschland und Österreich sind das Anbaugebiete, in Frankreich, Italien, Spanien und anderen Ländern ist mit den geschützten Herkunftsbezeichnungen (AOP, DOC, etc.) neben dem Anbaugebiet gleichzeitig ein bestimmter Weintyp (Rebsorte, Ausbau, etc.) festgelegt.
- Lage – Die engste Eingrenzung der Herkunft der Trauben. Eine Lagenangabe ist nur in wenigen Ländern/Regionen üblich wie z.B. in Deutschland oder im Burgund. Eine Lage ist meist nur wenige Hektar groß und kann großen Einfluss über ihr Terroir auf das Wesen des Weines haben.
- Rebsorte – Die Rebsorte wird vor allem in Deutschland, Österreich und in der Neuen Welt (U.S.A., Canada, Südamerika, Südafrika, Neuseeland, Australien) angegeben. In Frankreich oder Italien wird die Rebsorte oft implizit durch die Herkunftsbezeichnung definiert.
- Jahrgang – Das Jahr, in welchem die Trauben gereift sind.
- Prädikate/Qualitätsbezeichnungen – In den verschiedenen Anbauländern und Anbaugebieten gibt es unterschiedliche Prädikate und Zusatzbezeichnungen, mit denen die Qualitätsstufe des Weines präzisiert werden kann. In Deutschland und Österreich richtet sich das Prädikat (z.B. Kabinett, Spätlese, Auslese, Beerenauslese, Trockenbeerenauslese) nach dem Mostgewicht und somit nach der Traubenreife. Andere Länder wiederum machen die Klassifizierungen vom Erzeuger (z.B. im Bordeaux) oder von der Lage (z.B. im Burgund) abhängig.
- Die Zusatzbezeichnung Reserve bzw. Riserva oder Reserva besagt in der Regel, dass der Wein kräftiger ist, höheren Alkoholgehalt besitzt und eine längere Reifezeit hinter sich hat.
- Geschmacksrichtung/Süßegrad – Eine (mittelbare) Information über den Restzuckergehalt ist hauptsächlich in Deutschland und Österreich verbreitet. Der Gehalt an Restzucker darf neun Gramm pro Liter betragen, dass er noch als „trocken“ gilt. Der Höchstwert von „lieblich“ liegt bei 45 Gramm pro Liter. Ein „feinherber“ Wein kann sowohl halbtrocken, als auch lieblich sein. In der Regel weisen feinherbe Weine einen Restzuckergehalt zwischen 15 bis 25 Gramm pro Liter auf.
- Alkoholgehalt – Die Angabe des Alkoholgehalts auf dem Etikett ist in allen Ländern vorgeschrieben.
- Sulfite – Seit 2005 müssen alle Weine, die mehr als zehn Milligramm pro Liter Schwefel enthalten, den Hinweis „enthält Sulfite“ enthalten. Da dieser Wert bei der Weinbereitung kaum unterschritten werden kann, ist es auf nahezu jedem Etikett zu finden.
- Flascheninhalt – Die Füllmenge der Flasche (angegeben in Litern, Zentilitern oder Millilitern) ist in allen Ländern vorgeschrieben.